US-Markteintritt

Fredricks, Schwarzl & von der Horst ist eine führende Full-Service-Wirtschaftskanzlei, die sich darauf spezialisiert hat, Unternehmen außerhalb der USA bei ihrem Markteintritt in die Vereinigten Staaten umfassend zu unterstützen – sei es beim Aufbau oder der Expansion ihrer Geschäftstätigkeit. Dank unseres tiefgehenden Verständnisses für die rechtlichen, regulatorischen und kulturellen Besonderheiten bieten wir ein maßgeschneidertes Gesamtpaket an Lösungen, um sicherzustellen, dass Ihre Produkte und Dienstleistungen auf dem US-Markt erfolgreich sind. Unsere Kanzlei ist stolz darauf, als offizieller Vertrauensanwalt des Österreichischen Konsulats in Los Angeles zu fungieren.

Unsere juristischen Leistungen decken alle Aspekte des US-Markteintritts ab. Wir beraten zur optimalen Strukturierung Ihrer US-Gesellschaft – etwa als Corporation, Limited Liability Company (LLC) oder Partnerschaft – und begleiten den Gründungsprozess mit größter Sorgfalt. Zudem verhandeln und erstellen wir Verträge für Führungskräfte und Schlüsselpersonal, stets im Einklang mit dem US-Arbeitsrecht und Ihren strategischen Unternehmenszielen. Um Ihr geistiges Eigentum zu schützen, kümmern wir uns um Marken- und Urheberrechtsanmeldungen auf Bundes- und Landesebene. Unser Team unterstützt Sie zudem bei Gewerbemietverträgen oder Immobilientransaktionen, der Lizenzierung und dem Technologietransfer sowie bei weiteren transaktionsbezogenen Fragestellungen. Bei rechtlichen Auseinandersetzungen stehen wir Ihnen bei der Durchsetzung offener Forderungen sowie bei grundlegenden Rechtsstreitigkeiten zur Seite.

Ein zentraler Bestandteil unserer Praxis ist unsere umfangreiche Expertise im Bereich Business Immigration – entscheidend für Unternehmen, die Personal in die USA versetzen möchten. Wir beschaffen eine Vielzahl von Geschäftsvisa, darunter E-1 (Handelsvisa), E-2 (Investorenvisa), L-1 (firmeninterne Versetzungen) und O-1 (besondere Fähigkeiten), und passen unsere Strategie gezielt an die Anforderungen Ihrer Führungskräfte und Spezialisten an. Darüber hinaus unterstützen wir bei Familiennachzugsvisa (z. B. L-2, E-2 Ehepartner), Arbeitserlaubnissen und – wo möglich – auch bei der Erlangung der dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung (Green Card), um einen reibungslosen Übergang Ihrer Mitarbeitenden sicherzustellen. Unsere Dienstleistungen umfassen auch die Einhaltung der Anforderungen der US-Einwanderungsbehörde (USCIS), die Beratung bei Visa-Verlängerungen sowie die Navigation durch Änderungen in der Einwanderungspolitik – damit Ihr Betrieb störungsfrei weiterläuft.

Als externe Rechtsabteilung agieren wir als verlässlicher Partner und bieten Ihnen laufende rechtliche Beratung, um sich sicher im US-Wirtschaftsraum zu bewegen. In Bereichen außerhalb unseres direkten Tätigkeitsfeldes – wie bei komplexen Gerichtsprozessen oder Patentanmeldungen – greifen wir auf unser bewährtes Netzwerk spezialisierter Anwälte zurück, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten, um Ihnen eine exzellente Vertretung in allen juristischen Belangen zu gewährleisten.

Spezialisierte Leistungen

Wir setzen alles daran, Ihnen einen reibungslosen Eintritt in den US-Markt zu ermöglichen, indem wir Ihnen eine vergleichende Perspektive auf die Unterschiede zwischen dem US-Rechtssystem (einschließlich kalifornien-spezifischer Vorschriften) und europäischen bzw. anderen internationalen Rechtsordnungen bieten. Diese Einblicke sind von unschätzbarem Wert für die Bewertung von Prozessrisiken, die Einschätzung von Produkthaftungsfragen, die Anpassung Ihrer AGB, die steueroptimale Strukturierung Ihrer US-Gesellschaft, die Eintreibung offener Forderungen und die Ausgestaltung wettbewerbsfähiger Vergütungssysteme. Unsere Rolle als offizieller Vertrauensanwalt des Österreichischen Konsulats in Los Angeles unterstreicht unsere besondere Kompetenz im grenzüberschreitenden Rechtsbereich – insbesondere für österreichische und europäische Mandanten – und ergänzt unsere Markteintrittsberatung um exzellente Unterstützung bei Trust- und Nachlassplanung.

Für branchenspezifische Themen – z. B. in der Film- und Fernsehproduktion – bieten wir spezielle Expertise zu Unterschieden zwischen US-Urheberrecht und internationalen Normen (einschließlich des „droit moral“) sowie zur Einhaltung der Vorschriften der Directors Guild, Screen Actors Guild und Writers Guild. Wir beraten bei Koproduktionsverträgen zwischen US-amerikanischen und europäischen Unternehmen und begleiten Sie bei der Nutzung steuerlicher Förderungen und regionaler bzw. nationaler Filmzuschüsse, um das Potenzial Ihres Projekts voll auszuschöpfen.