Rechtsanwalt

Dennis F. Fredricks

Dennis F. Fredricks ist in Kalifornien als Anwalt zugelassen. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf dem internationalen und nationalen Wirtschaftsrecht sowie dem Erbrecht. Er berät Einzelpersonen, Unternehmen und staatliche Institutionen in den USA und Europa zu Markteintritts- und Expansionsstrategien, der Strukturierung von Unternehmensverbindungen, Vertragsverhandlungen, urheber- und markenrechtlichen Transaktionen, dem Erwerb von US-Geschäftsvisa, Finanzierungsfragen und Streitbeilegungen. Er wird regelmäßig von anderen Anwälten bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten oder Transaktionen zwischen US-amerikanischen und europäischen Parteien empfohlen oder beauftragt.

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Daniel Schwarzl LLM (WU) LLM (Stanford) ist geschäftsführender Partner der Kanzlei Fredricks, Schwarzl & Von der Horst und als Anwalt in Österreich, New York und Kalifornien zugelassen. Er ist außerdem offizieller Vertrauensanwalt des Österreichischen Generalkonsulats in Los Angeles. Mit langjähriger Erfahrung in mehreren Rechtsordnungen hat er sich einen Ruf dafür aufgebaut, komplexe rechtliche Herausforderungen mit Souveränität und Sorgfalt zu meistern. Er ist spezialisiert auf den Markteintritt in die USA, Venture Capital, Start-ups und komplexe Fälle des Einwanderungsrechts.

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Rechtsanwalt

Daniel Schwarzl

Dr. Rutger von der Horst ist mit der Kanzlei Fredricks & von der Horst verbunden und bietet seine juristischen Dienstleistungen hauptsächlich in Deutschland und der Europäischen Union an. Sein Schwerpunkt liegt im Bereich des Medienrechts. Dieser umfasst die Verhandlung und Ausarbeitung von Verträgen in den Bereichen E-Commerce, Online-Werbung, on- und offline Multimedia-Produktionen, Unterhaltung (Musik, Film und Radio), Lizenzierung sowie den Schutz von Urheberrechten, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Marketingstrategien.

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Martin Vorbrodt (of counsel) kam 2006 zu Fredricks & von der Horst und brachte umfassende Erfahrung im IT-Recht, Immaterialgüterrecht, Lizenzrecht und Medienrecht sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht mit. Seine Tätigkeit für europäische Kanzleien und Unternehmen umfasste internationale Transaktionen und Streitbeilegungen. Der Schwerpunkt von Herrn Vorbrodt im Bereich Wirtschaftsrecht und geistiges Eigentum entspricht dem wachsenden Bedarf der Kanzlei an Dienstleistungen im Lizenzrecht, Urheberrecht und IT-Recht. Darüber hinaus verfügt Herr Vorbrodt über fundierte Kenntnisse im Unterhaltungsrecht.

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Rechtsanwalt

Martin Vorbrodt