Geschichte

Die Kanzlei wurde ursprünglich im Jahr 1996 unter dem Namen Fredricks & von der Horst gegründet – von Dennis F. Fredricks und Rutger von der Horst. Die Partnerschaft vereinte die Expertise von Dennis F. Fredricks, einem kalifornischen Anwalt mit starkem Hintergrund im internationalen Wirtschaftsrecht, Immobilienrecht und Handelsstreitigkeiten, mit der von Rutger von der Horst, einem europäischen Juristen mit Spezialisierung im Medienrecht, Kommunikationsrecht und Immaterialgüterrecht. Mit Standorten in Los Angeles und Deutschland wurde die Kanzlei ins Leben gerufen, um Mandanten bei grenzüberschreitenden Rechtsfragen zwischen den USA und Europa zu unterstützen – sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen.

Mit dem Eintritt in die 2000er Jahre wuchs die Kanzlei entsprechend der veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Neue Rechtsgebiete wie Technologierecht und internationaler Handel wurden integriert – ein Spiegelbild des Wachstums dieser Branchen in Kalifornien und weltweit. Die Kanzlei übernahm Mandate in den Bereichen Softwarelizenzverträge, Markenstreitigkeiten und Compliance bei grenzüberschreitenden Vorschriften. Um diese Expansion zu unterstützen, wuchs das Team um Anwälte mit Expertise in Prozessführung, Wirtschaftsrecht und Einwanderungsrecht. Die Konzentration auf klare, wirkungsvolle Lösungen half dabei, langjährige Mandanten zu halten und neue zu gewinnen – darunter Medienunternehmen, Technologie-Startups und ausländische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung in den USA anstreben.

Im Jahr 2025 begann mit dem Eintritt von Daniel Schwarzl – zugelassen in Österreich, New York und Kalifornien – ein neues Kapitel. Die Kanzlei wurde zu Fredricks, Schwarzl & von der Horst umbenannt. Aufbauend auf den gewachsenen Wurzeln der Kanzlei brachte Schwarzl einen Fokus auf moderne Branchen wie Kryptowährungen, künstliche Intelligenz und Wagniskapital ein und blieb dabei dem Grundsatz treu, Mandanten bei grenzüberschreitenden Anliegen zu unterstützen. Seine Expertise in Startup-Beratung, Technologierecht und internationaler Regulierung stärkte das Profil der Kanzlei im Zeitalter der digitalen Transformation.

In den vergangenen fast drei Jahrzehnten hat Fredricks Law tausende Mandate betreut – von einfachen Geschäftsverträgen bis hin zu komplexen Streitigkeiten über mehrere Gerichtsbarkeiten hinweg. Das Wachstum war stets kontinuierlich und mandantenorientiert, gestützt auf die Fähigkeit, sich an neue rechtliche und wirtschaftliche Entwicklungen anzupassen. Heute hat die Kanzlei ihren Hauptsitz weiterhin in Kalifornien und ist international tätig, um die juristischen Bedürfnisse von Mandanten weltweit zu erfüllen.