Dr. Rutger von der Horst

Dr. Rutger von der Horst ist mit der Kanzlei Fredricks, Schwarzl & von der Horst verbunden und erbringt seine Leistungen vorrangig in Deutschland und innerhalb der Europäischen Union. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des Medienrechts. Dazu zählen insbesondere die Verhandlung und Ausarbeitung von Verträgen in den Bereichen E-Commerce, Online-Werbung, on- und offline Multimedia-Produktionen, Unterhaltungsbranche (Musik, Film, Radio), Lizenzrecht sowie der Schutz von Urheberrechten, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Marketingstrategien.

Ende des Sommers 1997 gründete er MAI – Medien Anwälte International (Media Lawyers International), ein Informationsnetzwerk für Medienanwälte, organisiert als Netzwerk unabhängiger Kanzleien. Im Oktober 1997 folgte die Gründung des multimedia-pool mit Sitz in Münster, Deutschland – einer Plattform für Fachleute aus dem Bereich Multimedia und IT.

Von 1994 bis 1996 war Dr. von der Horst als Anwalt und Lobbyist für die Deutsche Landesgruppe der IFPI (International Federation of the Phonographic Industry), den Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft sowie die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) in Hamburg tätig. Dort war er für die Lizenzierung von Funktionsmusik zuständig und vertrat die Interessen dieser Organisationen als Lobbyist gegenüber Gesetzgebern und Ministerien, insbesondere im Zusammenhang mit der Entwicklung und Anpassung des Urheber- und Medienrechts für on- und offline Anwendungen – ein Bereich, der durch neue Technologien immer bedeutender wurde.

Bereits 1991, während seiner Tätigkeit für das Europäische Parlament, erstellte Dr. von der Horst ein grundlegendes Arbeitspapier zur Harmonisierung internationaler Urheberrechte. Im Jahr 1992 sammelte er praktische Erfahrungen im anglo-amerikanischen Fallrecht, als er in einer führenden Kanzlei in Los Angeles tätig war.

Seine Promotion zum Thema „Europäisches Rundfunkrecht“ schloss er 1995 ab. Zudem veröffentlichte er zahlreiche Fachbeiträge und Aufsätze im Bereich des Urheber- und Medienrechts und hielt Vorträge über urheber- und wettbewerbsrechtliche Aspekte von on- und offline Multimedia-Produktionen.

Dr. von der Horst war Mitglied des Rechtsausschusses des Deutschen Multimedia Verbandes in Düsseldorf, des Rechtsausschusses des Zentrums für interaktive Medien in Köln sowie weiterer Fachgremien im Bereich Urheber- und Medienrecht.